Sachverständigentätigkeit
Gutachten / Mediation

Gerichtsgutachten
Im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen werden Sachverständige von Gerichten beauftragt Gutachten zu erstellen.
Umfang und Inhalt ergeben sich aus dem gerichtlichen Beweisbeschluss, an den der Sachverständige eng gebunden ist.
Privatgutachten
Privatgutachten werden im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber, z. B. zum Zweck der Feststellung und Beurteilung von baulichen Mängeln und Schäden erstellt.
Umfang und Inhalt ergeben sich aus den Fragestellungen des Auftraggebers.
Privatgutachten können als Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens dienen, d. h. um Mangelbehauptungen substantiiert und qualifiziert vorzutragen und um das Prozessrisiko besser einschätzen zu können usw.
Privatgutachten können im besten Fall dazu dienen, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, d. h. im Wege der Mediation (s. unten) den Konflikt außergerichtlich zu lösen.
Mit einem Privatgutachten kann außerdem ein Gerichtsgutachten überprüft und ggf. widerlegt werden.
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten werden privat beauftragt und sollen Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zeitnah außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich erledigen. Hierzu müssen sich die beteiligten Parteien auf einen Sachverständigen einigen und sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen.
Mediation
Das Ziel einer Mediation ist eine außergerichtliche Streitschlichtung, d.h. durch den Sachverständigen wird versucht auf Basis einer unparteiischen und unabhängigen Beurteilung des strittigen Themas eine Lösung in einem konstruktiven Dialog zu erreichen.
Der Sachverständige unterstützt die Parteien dabei, selbst Möglichkeiten für eine Einigung zu erarbeiten.
Das Verfahren ist gegenüber einem gerichtlichen Verfahren mit wesentlich geringeren Kosten verbunden.
Nach bisherigen Erfahrungen kann in der weitaus überwiegenden Anzahl der Fälle eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Damit ist sehr oft – anders als teilweise bei Gerichtsverfahren – die Möglichkeit gegeben auch in Zukunft wieder zusammenzuarbeiten.
Beweissicherung

Ist zu erwarten oder wird befürchtet, dass eine neue Baumaßnahme auf umliegende Bauwerke Einfluss nehmen könnte (z. B. durch Erschütterungen, Auswirkungen aus Veränderungen im Baugrund usw.) ist die Durchführung einer Beweissicherung an den umliegenden Bauwerken und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Straßen) zu empfehlen.
Im Rahmen einer Beweissicherung wird der aktuelle Zustand (Bestandsobjekt, öffentliche Einrichtung, usw.) vor Ausführung der geplanten Baumaßnahme aufgenommen und protokolliert.
Sollte nach Ausführung der neuen Baumaßnahme eine Zustandsverschlechterung an den Bestandsgebäuden gerügt werden, kann anhand der protokollierten Beweisaufnahme eine ggf. eingetretene Veränderung festgestellt werden.
Sanierungsplanung

Im Rahmen von Gutachten, Mediationen usw. ergibt sich oftmals die Frage nach der Art und Weise einer möglichen/ordnungsgemäßen Nachbesserung/Sanierung.
Auf Basis der vorhandenen Schäden und deren Ursachen werden mögliche Sanierungskonzepte erarbeitet und auf Wunsch die dafür erwartbaren Kosten ermittelt.
Sollten mehrere Sanierungsarten in Frage kommen, werden die einzelnen Lösungsmöglichkeiten gewertet/gewichtet und mit Kosten hinterlegt. Damit haben sowohl Auftraggeber/Käufer als auch Auftragnehmer eine solide Basis für ihre weiteren Entscheidungen.